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Transportversicherung

Im Transport-Schadenfall sind sofort Massnahmen zur Schadenfeststellung und Schadenminderung und Wahrung der Regressrechte einzuleiten. Diese sind in der Regel an sehr kurze Fristen gebunden. Wird ein Schaden festgestellt, ist der Zürich unverzüglich eine Schadenmeldung (pdf) zu erstatten. Die ausgefüllte Schadenanzeige mit den geforderten Unterlagen senden Sie bitte direkt an die Zürich Schweiz, Dienstleistungszentrum, Transport Schaden, Postfach, 8085 Zürich.

Bei Schadenfällen im Ausland ist zur Ermittlung der Schadenursache ein lokaler Schadenbesichtiger (Havariekommissar) beizuziehen. Die Kontaktadressen sind in der List of Cargo Surveyors (pdf) zu finden.

Die Regressrechte sind mittels Vorbehalt auf den Frachtpapieren und Haftbarhaltungsschreiben an die Schadenverursacher zu wahren.

Download
Vorgehen im Schadenfall PDF
Schadenanzeige Transport PDF
Haftungsbegrenzungen PDF
List of Cargo Surveyors PDF

Bei Fragen wenden Sie Sich bitte an Peter Härry, Zürich Schweiz, Postfach, 8085 Zürich, Telefon +41 44 628 60 57,
Fax +41 44 623 60 57.

Help Point Schadenmanagement

Sehen Sie sich unseren Film «Help Point Schadenmana- gement» an.

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